StartseiteBestattungsartenErdbestattung auf dem Friedhof
Bestattungsarten

Erdbestattung auf dem Friedhof.

Die älteste und verbreitetste Bestattungsform – der Verstorbene wird im Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Wir beraten Sie zu Grabformen, Ruhezeiten und allem, was Sie wissen müssen.

Die traditionelle Bestattung

Beisetzung im Sarg – Tradition mit festen Regeln.

Die Erdbestattung ist die älteste Bestattungsform der Menschheit. Der Verstorbene wird im Sarg in der Erde beigesetzt – auf einem Friedhof, der als öffentlicher oder privater Bestattungsort zugelassen ist. In Hessen gilt der Friedhofszwang: Eine Bestattung im Garten oder auf privatem Grund ist nicht erlaubt.

Die Erdbestattung bietet Angehörigen einen festen Ort des Gedenkens: ein Grab, das man besuchen, gestalten und pflegen kann. Für viele Menschen ist dieser greifbare Ort ein wichtiger Teil des Trauerprozesses.

Wir begleiten Sie durch alle Schritte – von der Auswahl des Grabes bis zur Beisetzung und darüber hinaus.

Hessen

Friedhofszwang in Hessen

In Hessen – wie in fast allen deutschen Bundesländern – gilt der Friedhofszwang: Verstorbene müssen auf einem zugelassenen Friedhof bestattet werden. Ausnahmen gibt es nur bei der Feuerbestattung (z.B. Friedwald, Seebestattung). Die Erdbestattung im Sarg ist ausnahmslos an den Friedhof gebunden.

Grabformen auf dem Friedhof

Welche Grabarten gibt es?

Klassisch

Einzelgrab

Das klassische Reihengrab für eine Person. Mit eigenem Grabstein und der Möglichkeit zur individuellen Gestaltung. Pflichtig zu pflegen durch die Angehörigen. Nutzungsrecht meist 20–25 Jahre.

Familie

Familiengrab / Wahlgrab

Ein Grab für mehrere Familienmitglieder. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden, die Lage auf dem Friedhof kann gewählt werden. Mehr Gestaltungsfreiheit als beim Reihengrab.

Pflegefrei

Rasengrab / pflegefreies Grab

Ein Grab ohne individuelle Grabgestaltung – dafür ohne Pflegeverpflichtung. Der Friedhof übernimmt die Pflege (Rasenpflege). Erkennbar nur durch eine Namensplatte. Ideal für Familien ohne Kapazität für Grabpflege.

Gemeinschaft

Gemeinschaftsgrab / Urnengemeinschaftsgrab

Mehrere Verstorbene teilen sich eine Grabfläche. Meist anonym oder mit kleiner gemeinsamer Stele. Keine Grabpflege durch Angehörige. Für Menschen, die keine eigene Grabstätte möchten.

Ruhezeiten & Kosten

Was Sie zur Ruhezeit und zum Nutzungsrecht wissen müssen.

Jedes Grab auf einem kommunalen Friedhof hat eine Ruhezeit – das ist die Mindestliegedauer, in der das Grab nicht aufgelöst werden darf. In Darmstadt beträgt sie für Sargbestattungen in der Regel 20–25 Jahre.

Das Nutzungsrecht für Wahlgräber kann vor Ablauf verlängert werden – gegen eine weitere Gebühr. Bei Reihengräbern (Reihenfolge wird vom Friedhof vorgegeben) ist eine Verlängerung meist nicht möglich.

Die Kosten setzen sich zusammen aus den Friedhofsgebühren (Grabvergabe, Nutzungsrecht, eventuell Grabpflege) und den Bestattungskosten (Überführung, Sarg, Beisetzung, Trauerfeier). Wir erstellen Ihnen einen vollständigen, transparenten Kostenvoranschlag.

Grabgestaltung

Regeln auf dem Friedhof

Jeder Friedhof hat eine Friedhofssatzung, die vorgibt, was bei der Grabgestaltung erlaubt ist – Grabsteingröße, Materialien, Bepflanzung. Wir kennen die Regelungen der Darmstädter Friedhöfe und beraten Sie dazu.

Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis das Grab belegt werden kann?

In der Regel steht das Grab innerhalb weniger Tage nach der Genehmigung zur Verfügung. Wir koordinieren alle Schritte – von der Grabauswahl über die Behördengänge bis zur Beisetzung. Auf Wunsch wählen wir das Grab für Sie aus.

Wer ist zuständig für die Grabpflege?

Bei Einzel- und Familiengräbern sind die Angehörigen für die Grabpflege zuständig. Bei Rasengräbern und Gemeinschaftsgräbern übernimmt der Friedhof die Grundpflege. Es gibt auch die Möglichkeit, Grabpflegeverträge mit dem Friedhof oder privaten Diensten abzuschließen.

Kann ich das Nutzungsrecht am Grab verlängern?

Bei Wahlgräbern (Familiengräbern) in der Regel ja – gegen eine Verlängerungsgebühr vor Ablauf des Nutzungsrechts. Bei Reihengräbern ist eine Verlängerung meist nicht möglich. Wir informieren Sie rechtzeitig und kümmern uns auf Wunsch um die Verlängerung.

Gemeinsam den richtigen Weg finden.

Wählen Sie Ihr Anliegen — wir begleiten Sie behutsam weiter.

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