Die älteste und verbreitetste Bestattungsform – der Verstorbene wird im Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Wir beraten Sie zu Grabformen, Ruhezeiten und allem, was Sie wissen müssen.
Die Erdbestattung ist die älteste Bestattungsform der Menschheit. Der Verstorbene wird im Sarg in der Erde beigesetzt – auf einem Friedhof, der als öffentlicher oder privater Bestattungsort zugelassen ist. In Hessen gilt der Friedhofszwang: Eine Bestattung im Garten oder auf privatem Grund ist nicht erlaubt.
Die Erdbestattung bietet Angehörigen einen festen Ort des Gedenkens: ein Grab, das man besuchen, gestalten und pflegen kann. Für viele Menschen ist dieser greifbare Ort ein wichtiger Teil des Trauerprozesses.
Wir begleiten Sie durch alle Schritte – von der Auswahl des Grabes bis zur Beisetzung und darüber hinaus.
In Hessen – wie in fast allen deutschen Bundesländern – gilt der Friedhofszwang: Verstorbene müssen auf einem zugelassenen Friedhof bestattet werden. Ausnahmen gibt es nur bei der Feuerbestattung (z.B. Friedwald, Seebestattung). Die Erdbestattung im Sarg ist ausnahmslos an den Friedhof gebunden.
Das klassische Reihengrab für eine Person. Mit eigenem Grabstein und der Möglichkeit zur individuellen Gestaltung. Pflichtig zu pflegen durch die Angehörigen. Nutzungsrecht meist 20–25 Jahre.
Ein Grab für mehrere Familienmitglieder. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden, die Lage auf dem Friedhof kann gewählt werden. Mehr Gestaltungsfreiheit als beim Reihengrab.
Ein Grab ohne individuelle Grabgestaltung – dafür ohne Pflegeverpflichtung. Der Friedhof übernimmt die Pflege (Rasenpflege). Erkennbar nur durch eine Namensplatte. Ideal für Familien ohne Kapazität für Grabpflege.
Mehrere Verstorbene teilen sich eine Grabfläche. Meist anonym oder mit kleiner gemeinsamer Stele. Keine Grabpflege durch Angehörige. Für Menschen, die keine eigene Grabstätte möchten.
Jedes Grab auf einem kommunalen Friedhof hat eine Ruhezeit – das ist die Mindestliegedauer, in der das Grab nicht aufgelöst werden darf. In Darmstadt beträgt sie für Sargbestattungen in der Regel 20–25 Jahre.
Das Nutzungsrecht für Wahlgräber kann vor Ablauf verlängert werden – gegen eine weitere Gebühr. Bei Reihengräbern (Reihenfolge wird vom Friedhof vorgegeben) ist eine Verlängerung meist nicht möglich.
Die Kosten setzen sich zusammen aus den Friedhofsgebühren (Grabvergabe, Nutzungsrecht, eventuell Grabpflege) und den Bestattungskosten (Überführung, Sarg, Beisetzung, Trauerfeier). Wir erstellen Ihnen einen vollständigen, transparenten Kostenvoranschlag.
Jeder Friedhof hat eine Friedhofssatzung, die vorgibt, was bei der Grabgestaltung erlaubt ist – Grabsteingröße, Materialien, Bepflanzung. Wir kennen die Regelungen der Darmstädter Friedhöfe und beraten Sie dazu.
In der Regel steht das Grab innerhalb weniger Tage nach der Genehmigung zur Verfügung. Wir koordinieren alle Schritte – von der Grabauswahl über die Behördengänge bis zur Beisetzung. Auf Wunsch wählen wir das Grab für Sie aus.
Bei Einzel- und Familiengräbern sind die Angehörigen für die Grabpflege zuständig. Bei Rasengräbern und Gemeinschaftsgräbern übernimmt der Friedhof die Grundpflege. Es gibt auch die Möglichkeit, Grabpflegeverträge mit dem Friedhof oder privaten Diensten abzuschließen.
Bei Wahlgräbern (Familiengräbern) in der Regel ja – gegen eine Verlängerungsgebühr vor Ablauf des Nutzungsrechts. Bei Reihengräbern ist eine Verlängerung meist nicht möglich. Wir informieren Sie rechtzeitig und kümmern uns auf Wunsch um die Verlängerung.
Wählen Sie Ihr Anliegen — wir begleiten Sie behutsam weiter.
Gemeinsam mit uns besprechen — oder sich in Ruhe selbst einen Überblick verschaffen.
Stellen Sie sich Ihre Bestattung Schritt für Schritt selbst zusammen — ohne Anmeldung, ohne versteckte Kosten.
Sie möchten lieber doch mit uns sprechen?
—
In einem Trauerfall genügt ein Anruf — wir übernehmen alles Weitere.
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten — wir melden uns persönlich bei Ihnen.
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt · Datenschutz
Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen — wir melden uns in Kürze persönlich, mit Ruhe und ohne Eile.