FAQ - häufige Fragen

Was alles regelt das Bestattungsinstitut

Wir als Bestattungsinstitut kümmern uns um alle Formalitäten, den Transport der/des Verstorbenen zu uns sowie die Abwicklung der Trauerfeier. Gerne übernehmen wir auch die Planung der Feier und richten alles nach Ihren Wünschen und Vorstellungen aus.

Was braucht man für das Bestattungsinsitut

Im Todesfall eines Angehörigen werden folgende Dinge benötigt:
Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Graburkunde, Versicherungsunterlagen

Ist es Pflicht ein Bestatter zu beauftragen

Ja, ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung zu betrauen, ist eine Notwendigkeit. Innerhalb von 36 Stunden nach Todeseintritt muss eine Überführung vom Sterbeort zu einem Friedhof/zertifizierten Bestatter erfolgen. Dem zuständigen Standesamt muss am nächsten Werktag nach dem Ableben Bescheid gegeben werden. Alle organisatorischen Angelegenheiten und Formalitäten können durch die Angehörigen durchgeführt werden.

Darf ich die Trauerrede halten?

Die Trauerfeier auf dem Friedhof wird grundsätzlich nach den Vorstellungen der Familie gestaltet. Hierzu gehört auch, dass jemand aus dem Familien- oder Freundeskreis die Trauerrede hält. Selbstverständlich können auch mehrere Personen bei der Trauerfeier zu Wort kommen. Gerne kann die Trauerfeier von einem Pfarrer oder Pfarrerin bzw. von einem freireligiösen Redner zusätzlich begleitet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen