Was tun im Trauerfall? – Ein Schritt-für-Schritt-Plan für Sie

Da es einen definierten Ablauf bei einem Todesfall gibt, müssen Sie einige Aspekte bedenken. Bei allen in der Folge beschriebenen Punkten sind Sie im Regelfall niemals unter einem zeitlichen Druck und können sich die nötige Zeit für Entscheidungen nehmen. Dabei sind wir immer an Ihrer Seite.

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Der traurige Moment ist gekommen und Ihr geliebter Mensch hat seine letzte Reise angetreten. Da es einen festgelegten Ablauf bei einem Todesfall gibt, sind nun einige Dinge zu tun und zu bedenken.

Bei allen in der Folge beschriebenen Punkten sind Sie niemals unter einem zeitlichen Druck und können sich immer die nötige Zeit für Entscheidungen nehmen.

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1. Ärztliche Todesbescheinigung

Tritt der Tod im häuslichen Umfeld ein, muss sofort der Hausarzt, der ärztliche Bereitschaftsdienst (116 117) oder die Notrufzentrale (112) informiert werden. Dies ist erforderlich, damit ein Arzt die Todesbescheinigung ausstellt.

2. Aussegnung / Abschiednahme

Die Aussegnung bezeichnet in der christlichen Liturgie eine Andacht, bei der der Sterbende oder der Verstorbene noch einmal gesegnet wird.

Hierzu können Familienmitglieder eingeladen werden. Die Aussegnung ist von der Gestaltung formlos und rein an den kirchlichen Aspekten orientiert. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Element. Unabhängig von einer kirchlichen Aussegnung kann eine Verabschiedung am Sterbeort erfolgen. Das Wichtigste für Sie – eine Überführung vom Sterbeort zum Friedhof muss nicht unmittelbar sein. Sie sollte spätestens nach 36 Stunden durchgeführt werden. Gerne können wir Ihnen bei dem Ankleiden und Vorbereitungen für eine Verabschiedung bei Ihnen Zuhause behilflich sein.

3. Überführung vom Sterbeort

Nach Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung können Sie uns über 06151 96810 informieren. Wir überführen im ersten Schritt vom Sterbeort zu uns in unsere klimatisierten Räumlichkeiten. Ist der Trauerfall in einer anderen Stadt oder einem anderen Land eingetreten, dann organisieren wir ebenso alle notwendigen Formalitäten. Bevor eine Überführung von einem weiter entfernten Ort durchgeführt wird, sollte zuerst die Bestattungsart bedacht werden. Bei einer gewünschten Feuerbestattung besteht die Möglichkeit, dass alle Leistungen am Sterbeort erbracht werden und rein die Urne mit der enthaltenen Asche überführt wird.

4. Beratungsgespräch

In diesem Gespräch gehen wir auf alle Ihre Fragen ein und zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten zu den jeweiligen Wünschen zum Ablauf einer Bestattung auf. Dieses Gespräch kann in unserem Räumlichkeiten stattfinden oder wir besuchen Sie auch gerne in Ihrem häuslichen Umfeld. Für dieses Gespräch müssen Sie noch keine Unterlagen mitbringen.

4.1. Erste wichtige benötigte Dokumente

Für die Beantragung der Sterbeurkunden bei dem zuständigen Standesamt benötigen wir folgende orginal Dokumente:

– Bei ledig verstorbenen Personen die Geburtsurkunde

– Bei verheiratet verstorbenen Personen die Heiratsurkunde

– Bei verwitwet verstorbenen Personen die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners

– Bei geschiedenen verstorbenen Personen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk Urkunden aus dem Ausland müssen mit einer beglaubigten Übersetzung ergänzt werden.

Der Personalausweis wird immer benötigt. Bei vorhandenen Grabstätten die Graburkunde oder die Grabnummer oder den Namen der dort zuletzt beigesetzten Person.

4.2. Bestattungsart

Die gewünschte Bestattungsart kann über den Bestattungsort entscheiden. Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik Bestattungsarten

4.3. Auswahl Grabstätte / Friedhof

Zur Auswahl einer Grabstätte vereinbaren wir immer einen Termin auf dem Friedhof. Damit Sie einen Eindruck von dem Friedhof und den angebotenen Grabstätten bekommen, wird immer ein Termin vor Ort und in Begleitung der Friedhofsverwaltung durchgeführt.

Bei diesem Termin müssen Sie noch keine endgültige Entscheidung über eine Grabstätte treffen, sondern können die Eindrücke immer erst einmal auf sich wirken lassen. Informationen zu Friedhöfen in Darmstadt und dem Landkreis finden Sie künftig im Bereich Friedhöfe.

4.4. Trauerfeier

Nach Auswahl der Grabstätte ist zu überlegen, ob auf diesem Friedhof auch die Trauerfeier stattfinden soll. Alternativ kann eine Trauerfeier auf jedem Friedhof, in der Gemeindekirche oder in unseren Räumlichkeiten stattfinden.

Begleitet wird die Trauerfeier von Ihrem Gemeindepfarrer-/in oder einem freireligiösen Redner. Die Trauerfeier kann auch durch Ansprachen und oder Nachrufe aus dem Familien- und Freundeskreis gestaltet werden.

4.5. Zeitungsanzeige / Trauerdruck

Traditionell wird der Termin einer Trauerfeier/Beerdigung in Form einer persönlichen Anzeige in der Tageszeitung bekannt gegeben. Im Raum Darmstadt ist dies das Darmstädter Echo und oder die jeweiligen Stadtteilzeitungen. Personen die nicht über die Tageszeitung zu erreichen sind, können in Form einer Trauerkarte angeschrieben werden. Selbstverständlich kann eine Trauerkarte eine Zeitungsanzeige ersetzen. Grundsätzlich stehen Sie vor der
Entscheidung, ob die Trauerfeier/Beerdigung öffentlich bekannt gegeben werden soll oder im engsten Familien- und Freundeskreis stattfinden soll. Wir beraten Sie bei der Formulierung und der Gestaltung der Traueranzeigen und übernehmen die entsprechende Kommunikation mit der Tageszeitung. Trauerdrucksachen können wir gerne durch adressieren und frankieren versandfertig an Sie übergeben.

4.6. Blumendekoration / Floristik

Blumen geben Trost und schaffen eine persönliche und friedliche Atmosphäre während einer Trauerfeier. Neben den Blumen auf dem Sarg bzw. an der Urne, sind ein Blumenkranz, persönliche Gestecke und Trauersträuße wichtiger Bestandteil der Trauerfloristik. Einen Überblick über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten der Trauerfloristik finden Sie auf unserer Seite: www.trauer-erinnerungen.de

4.7. Traueressen

Wir beraten Sie über die örtliche Gastronomie, welche für ein Treffen nach einer Trauerfeier in Frage kommt.

Gerne organisieren wir auch eine Zusammenkunft bei Ihnen zuhause über örtliche Cateringanbieter.

5. Sargauswahl

Unabhängig von der Bestattungsart wird in Hessen immer ein Sarg für eine Bestattung benötigt. Alle Sarg- und Holzarten in unserem Sortiment sind sowohl für die Erd- und Feuerbestattung zugelassen. Unterscheidungmerkmale eines Sarges sind die Holzart, die Farb- und Formgebung. Bei der Auswahl unserer Lieferanten achten wir neben der Qualität ganz besonders auf die räumliche Nähe zu unserem Haus. Durch die veränderten wirtschaftlichen Bedingungen in Deutschland sind Särge leider zu einer Handelsware geworden. Dies bedeutet, dass die überwiegende Sargproduktion nicht mehr in Deutschland stattfindet. Aktuell bemühen und unterstützen wir verstärkt die Sargproduktion in Deutschland. Dies sehen wir unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit. Darunter verstehen wir den Erhalt des Handwerks in Deutschland, kurze Produktion und Lieferwege und als wichtigsten Punkt die nachhaltige Forstwirtschaft in Deutschland. In unseren Ausstellungsräumen können wir Ihnen nur einen begrenzten Überblick über die Vielfältigkeit der Sargmodelle geben.

Unser gesamtes Angebot an Särgen finden Sie unter www.trauer-erinnerungen.de

6. Urnenauswahl

Durch die Zunahme der Feuerbestattung ist die Bedeutung der Aschenurnen und damit die Auswahl an Varianten sehr stark gestiegen.

Unabhängig einer Urnenbeisetzung im engsten Familienkreis oder der öffentlichen Trauerfeier an der Urne, können Sie die Auswahl der Urne völlig frei gestalten.

Der überwiegende Teil der Urnen sind von der Materialbeschaffung so ausgelegt, dass das Material der Urne im Erdreich aufgelöst wird, bzw. vergeht. Sogenannte Naturstoffurnen werden aus einem Maisgranulat gepresst. Durch die vielfältige Oberfächengestaltungen entsteht ein sehr elegantes und exklusives Erscheinungsbild.

Auf unserer Produktseite www.trauer-erinnerungen.de finden Sie eine Auswahl aus unserem Urnensortiment.

7. Meldungen bei Versicherungen und Institutionen

Alle wichtige Meldungen bei Behörden, Versicherungen und Institutionen können von uns
erledigt werden. Durch unsere Erfahrungen wissen wir, welche Stellen gekündigt bzw.
umgemeldet werden müssen. Die wichtigsten Meldungen bei den Sozialversicherungsträgern
erfolgen immer innerhalb unseres Serviceangebotes. Hierzu zählt unter anderem die
Beantragung der Überbrückungszahlung der Deutschen Rentenversicherung sowie die
Terminierung zum Antrag auf eine Witwen- bzw. Witwerrente. Folgende Ceckliste soll Ihnen
eine Übersicht der wichtigsten Stellen geben. Sie können diese gerne ausgefüllt an uns
zurücksenden. Wir kümmern uns direkt um alle Meldungen.

Links:

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