Rechtlichte Grundlagen und Pflichten
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten und was werden wir häufig zu "Fachwörtern" gefragt...
Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“?
Das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ ist das Markenzeichen des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V. (BDB). Dieses Gütesiegel wird nur Mitgliedsunternehmen verliehen, die einen Geprüften Bestatter, eine Bestattungsfachkraft oder einen Bestattermeister in verantwortlicher Position haben und die bestimmte fachliche, persönliche und betriebliche Kriterien erfüllen: „Betriebe mit dem Markenzeichen garantieren, in allen Fragen und Trauerangelegenheiten 24 Stunden ehrlich und verlässlich verfügbar zu sein. Diese Garantie setzt sich auch im praktischen und finanziellen Bereich fort: Transparente, klare und nachvollziehbare Preisgestaltung; Angemessene Räumlichkeiten und eine breite Palette von Trauerwaren; Regelmäßige Weiterbildung und Schulung des Inhabers und Personals; Einsatz moderner technischer Fahrzeuge und Geräte.“
Was bedeutet Bestattungspflicht?
Darunter versteht man die rechtliche Verpflichtung für die Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen und die daraus resultierenden Kosten auch zu tragen. Gesetze und Satzungen sehen in dieser Pflicht nachfolgende Verwandtschaftsgrade: Ehegatten, volljährige Kinder, Eltern oder volljährige Geschwister. Bestattungsgesetze sind Landesgesetze; Satzungen erlassen die Träger der Bestattungseinrichtungen (Kommunen und Kirchen). Das Ausschlagen, also die Nichtannahme des Erbes entbindet nicht von der Bestattungspflicht.
Was bedeutet Friedhofszwang?
In Deutschland gilt noch, wie in nur wenigen Ländern in Europa, der Friedhofszwang. Darunter versteht man, dass grundsätzlich nur dafür ausgewiesene, öffentliche Friedhöfe zur Beisetzung Verstorbener zugelassen sind. Demnach ist es z.B.nicht erlaubt, dass die Asche des Verstorbenen in einer Urne als Andenken zuhause bei den Hinterbliebenen verwahrt wird, oder in Eigenregie an frei gewählten Orten verstreut wird.
Was ist das Nutzungsrecht?
Hinterbliebene können ein Nutzungsrecht an einem Wahlgrab zur Bestattung der Angehörigen vom Träger des Friedhofs erwerben. Die Dauer des Nutzungsrechts muß wenigstens die Mindestruhezeit umfassen, die im Bestattungsgesetz und in der Friedhofssatzung festgesetzt ist. Grundsätzlich kann ein Nutzungsrecht an einem Wahlgrab verlängert werden.
Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf den Friedhöfen so unterschiedlich?
Die Ruhezeit ist die Mindestnutzungsdauer einer Grabstelle. Nach Ablauf der Ruhezeit werden Reihengräber eingeebnet und neu belegt. Bei Wahlgräbern kann die Nutzungsdauer über die Ruhezeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhezeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leichnam vollständig vergehen können. In den Bestattungsgesetzen der Länder sind darüber hinaus unterschiedliche Mindestruhezeiten festgesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnengräber kürzer sein kann als bei einer Erdbestattung. Bei uns in Baden-Württemberg beträgt die Ruhezeit mindestens 15 Jahre.
Wer entscheidet über Bestattungsart und Ort?
In Deutschland gilt die sogenannte Totenfürsorgeberechtigung. Sie liegt meist bei den nächsten Angehörigen – in der Reihenfolge Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister.
Hat der Verstorbene eigene Wünsche zur Bestattungsart oder zum Friedhof schriftlich festgehalten, sind diese vorrangig zu beachten.
Unterschied zwischen Totenfürsorge und Bestattungspflicht
Die Totenfürsorge beschreibt das Recht, über Form und Ablauf der Bestattung zu entscheiden. Die Bestattungspflicht verpflichtet bestimmte Angehörige, die Bestattung durchzuführen und zu finanzieren. In den meisten Fällen liegen beide Rechte bei denselben Personen, müssen aber rechtlich getrennt betrachtet werden.
Was passiert, wenn Angehörige sich nicht einig sind?
Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten unter bestattungspflichtigen Personen, kann das Ordnungsamt eine Entscheidung treffen. Dabei orientiert es sich am mutmaßlichen Willen des Verstorbenen und an einem würdevollen Umgang. In der Praxis lassen sich Konflikte oft durch frühzeitige Vermittlung vermeiden.
Was geschieht, wenn niemand die Bestattung übernimmt?
Wenn keine Angehörigen erreichbar sind oder alle die Verantwortung ablehnen, führt die Gemeinde eine Bestattung von Amts wegen durch. Diese erfolgt einfach, aber respektvoll. Sobald bestattungspflichtige Angehörige ermittelt werden, sind sie verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?
Eine Bestattung von Amts wegen, eine sogenannte Ersatzvornahme, wird durchgeführt, wenn innerhalb der Bestattungsfrist keine bestattungspflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungsamt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungspflichtige Angehörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.
Welche Dokumente sind notwendig?
Für eine Bestattung werden unter anderem benötigt: Personalausweis des Verstorbenen, ärztliche Todesbescheinigung, Familienstandsunterlagen (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) sowie die Sterbeurkunde. Der Bestatter unterstützt bei der Beschaffung und prüft, welche Formulare im Einzelfall erforderlich sind.
Gibt es Fristen für die Bestattung?
Ja, die Bestattungsfrist ist in den Landesgesetzen geregelt. Meist muss eine Beisetzung innerhalb von vier bis zehn Tagen nach dem Tod erfolgen. Bei behördlicher Genehmigung, etwa bei Auslandstransporten, kann sie verlängert werden.
Was bedeutet die Sargpflicht?
Die Bestattung in einem Sarg schreibt das geltende Recht aus hygienischen Gründen zwingend vor. Ausnahmen aufgrund religiöser Gepflogenheiten sind in den geltenden Bestattungsgesetzen zusehens verankert. Die Sargpflicht gilt auch bei einer Kremation.
Was ist eine Sterbeurkunde und wo erhalte ich diese?
Eine Sterbeurkunde ist der rechtliche Nachweis des Todes eines Menschen. Diese wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt, nachdem der Sterbeeintrag in das Sterberegister vorliegt und stellt einen verkürzten Auszug des Eintrags dar. Die Sterbeurkunde enthält den Namen, den Geburtstag, das Sterbedatum, den Sterbeort sowie den Personenstand und auf Wunsch auch die Religionszugehörigkeit des Verstorbenen. Urkunden für amtliche Zwecke sind gebührenfrei, die anderen sind gebührenpflichtig. Auf Wunsch werden auch sog. internationale Sterbeurkunden ausgestellt, dies ist ein Auszug aus dem Sterberegister und kann in insgesamt 6 Sprachen zugeordnet (gelesen) werden.
Wann ist eine Umbettung möglich?
Eine Umbettung kann beantragt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – etwa der Wunsch nach einer gemeinsamen Familiengrabstätte. Sie bedarf der Genehmigung des Friedhofsträgers und gegebenenfalls des Gesundheitsamts. Ruhezeiten und gesetzliche Vorgaben müssen beachtet werden.
