der Trauerfall ist eingetreten
Ein Trauerfall ist eingetreten und Sie möchten sich über alle notwendigen Schritte und Häufige Fragen informieren...
Was ist, wenn ich nachts oder am Wochenende Hilfe brauche?
Ein Todesfall kann jederzeit eintreten – auch nachts, an Wochenenden oder an Feiertagen. Der Ablauf bleibt jedoch gleich: Zuerst muss ein Arzt den Tod feststellen, anschließend können Sie ein Bestattungsunternehmen anrufen. Wir sind rund um die Uhr erreichbar, beraten telefonisch und organisieren bei Bedarf zeitnah eine Überführung.
Was passiert, wenn der Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt?
Verstirbt ein Mensch im Krankenhaus, Pflegeheim oder Seniorenheim, kümmert sich die Einrichtung in der Regel um die ärztliche Feststellung des Todes und die ersten Formalitäten. Angehörige erhalten eine Information und können anschließend frei das Bestattungsunternehmen ihrer Wahl beauftragen, um die Überführung, die Abschiednahme und alle weiteren Schritte zu planen.
Gibt es Situationen, in denen ich zusätzlich die Polizei rufen muss?
Bei einem erwarteten, natürlichen Tod ist die Polizei normalerweise nicht erforderlich. Besteht jedoch der Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod – etwa nach einem Unfall, einem Sturz oder bei unklarer Situation –, informiert der Arzt die Polizei oder Sie wählen selbst den Notruf 110. Die Polizei leitet dann die notwendigen Ermittlungen ein, bevor eine Bestattung vorbereitet werden kann.
Darf ich nach dem Tod noch Zeit allein mit meinem Angehörigen verbringen?
Ja, nach der ärztlichen Feststellung des Todes dürfen Sie sich in aller Ruhe von Ihrem Angehörigen verabschieden. Viele Menschen erleben es als sehr tröstlich, am Bett zu sitzen, die Hand zu halten oder ein kleines Ritual zu gestalten. Die Überführung durch unser Institut wird erst dann veranlasst, wenn Sie dazu bereit sind und alle Fragen in Ruhe geklärt wurden.
Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?
Ja, in der Regel ist es vollkommen ungefährlich, eine verstorbene Person zu berühren. Nur wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krankheit hatte, sodass Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem "Leichengift"? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichengift“ werden fälschlicherweise die Ptomaine bezeichnet, die nach dem freigesetzt werden und haben jedoch keine gesundheitsgefährdende Wirkung.
Können Verstorbene in der eigenen Kleidung bestattet werden?
Ja, grundsätzlich ist es möglich in der eigenen Kleidung zu bestatten. Es kann auch bei der Abschiednahme hilfreich sein, wenn Sie Ihrem Angehörigen so gegenüber treten können, wie Sie ihn zu Lebzeiten kannten. Ist eine Feuerbestattung geplant, sollte die Kleidung jedoch aus natürlichen Materialien bestehen, wie etwa Baumwolle, Leinen, Wolle, Seide oder Maisstärke. Auf Kleidungsstücke wie beispielsweise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sollte verzichtet werden.
Können auch Frauen von Frauen versorgt, angezogen und gewaschen werden?
Ja, ob aus persönlichen oder religiösen Gründen der Wunsch besteht, dass eine Verstorbene von einer Frau für die letzte Reise vorbereitet wird – es ist uns ein Anliegen, diesem Wunsch nachzukommen.
Wie kann ich den Raum für einen Abschied Zuhause vorbereiten?
Für eine Hausaufbahrung eignet sich ein ruhiger, eher kühler Raum ohne direkte Sonneneinstrahlung. Lüften Sie vorab gut, schließen Sie danach weitgehend die Fenster und vermeiden Sie starke Temperaturwechsel. Eine schlichte Ausstattung mit einem Laken, einer Kerze, Fotos oder persönlichen Gegenständen schafft eine würdevolle Atmosphäre, in der Angehörige Abschied nehmen können.
Kann ich Kinder in die Abschiednahme Zuhause mit einbeziehen?
Kinder dürfen in die Abschiednahme einbezogen werden, wenn sie das möchten und behutsam darauf vorbereitet werden. Ehrliche, einfache Worte helfen ihnen, das Geschehen zu verstehen, ohne sie zu überfordern. Ob ein Kind den Verstorbenen sehen oder an der Beisetzung teilnehmen möchte, sollte immer freiwillig sein; begleitende Erklärungen und Rituale geben Sicherheit.
